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Der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH) hat dank der Aktion Mensch eine Stelle eingerichtet, die sich um koordinierende Aufgaben im Zusammenhang mit geflüchteten Menschen mit Sehbehinderung beschäftigt.

Erkennbar ist eine Sehbehinderung z.B., wenn das Lesegut sehr nah an die Augen gehalten wird, trotz Lesefähigkeit nicht gelesen werden kann, entweder schwer auf Buchstaben oder neben Buchstaben und Bilder gezeigt wird, das Lesen großer Schrift aber möglich ist (ab 16 ppt), die Orientierung im Raum schwer fällt oder der Gang unsicher wirkt, wenn Menschen nicht direkt angeschaut werden können. Blindheit ist hingegen leichter zu erkennen. Diese Menschen können über ein Restsehvermögen verfügen, dass mit starker Vergrößerung sogar das Lesen von Überschriften möglich machen kann und auch bei der Orientierung im Raum hilft. Sie brauchen oft Begleitung, wenn kein Langstock vorhanden ist bzw. die Kenntnis über Wege und Raum fehlen.

Je nach Land und Eintritt der Blindheit kann es sein, dass die Punktschrift nicht gelernt wurde. Menschen, die hell und dunkel bzw. gar nichts wahrnehmen, werden sich selten allein sicher bewegen und sind schnell erkennbar.

Für blinde und sehbehinderte geflüchtete Menschen gibt es inzwischen spezielle Kurse, in denen die deutsche Sprache erlernt werden kann. In Hessen sind es die Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte und die Blindenstudienanstalt Marburg. Bei fragen helfe ich gern weiter.

Kontakt:

Dana Lienert
Telefon: 069 - 15 05 96 81
E-Mail: d.lienertbsbhorg

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